Grenzsteine von Britten



A) 1701 zwischen Greimerath und Britten

Gemarkungsstreitigkeiten zwischen Greimerath und Britten 1701 Vergleich über Bannscheidung zwischen Greymerodt undt Britten – Anno 1701 „Kundt undt zu wissen seye hierdurch jedermänniglichen pp. Wonach wegen der Bannscheidung deren zweyen Dorffschaften Britten undt Greymerodt im Ambt Saarburg gelegen, sich großer Missel undt Irrtumb erhoben, sogahr uach daß durch verschiedene arab beschehner Pfändungen die Einwohner allerseits in Streit undt Prozeß haben eingezogen werden wollen,…“ Zur Schlichtung des Streits erschienen „auff den querstionierten Örthern von wegen Ihro Churfürstlichen Gnaden unsers allerseits gnädigsten Herrens der hochwohlgeborener Freyherr Lotharius Friderich von Warßberg Oberamtmann zu Saarburg mit Zustand dees delsten Herrn Georg Theodoren Hetzerodt, Churfürstlichen Kellners und Herren Johann Adamen Schrembgen, Hochgerichts-Meyern in der Pflege Irsch, sodan von wegen Greymerodt dabey interessirten hochlöglichen Stifts Sancti Paulini Bey Trier die wohlehrwürdigen Herren Richardus Linden undt Philippus Christopherus Cölschen respectivé Scholaster, Senger undt Kellner. Undt nachdeem sich auch alle Einwohner und Gemeinsleuth bey der Controvertirter Gemeindten daselbsten einbefunden haben, so ist endlich nach vielem Durchsuchen folgende Bannscheidung auff gutt befunden, deren allerseits interessirten Herrschaften undt Partheyen abgegangen, fixiret undt mit verschiedenen Bannscheidungs-Steinen bestättiget worden. Nemblich der so genanter Doctor-Weins-Waldt bleibt undt ist uff purem Brittener bann gelegen, diesem nach ist die erste bannscheidung Marck in gegenwärtiger Streitigkeit uff dem Rech, wo Britten, Bergen undt Greymerodt mit deren bännen zusammen stoßen, gesetzet und gezeichnet worden mit Numero 1., davon dannen den alten hohlen Weg langst Doctor-Weins-Waldt auß biß auff den Gatterbaum, sohin ebenmäßig eine Marck gesetzt worden mit Numero 2. Von diesem Marckstein geze3ichneten Eichen nach biß auff die Steinrausch, der Steinrauschen nach biß auff einen gezeichneten baum, wohin gleicher gestalten ein Marck gesetzet worden ist mit Numero 3. Von solcher Marcken richt herab biß uff die Mertziger Straß, welche durch Greymerodt gehet, allwo ebenmäßig eine Marck stehet mit der Jahreszahl 1701 undt in ordine N. 4. Von dieser Marcken richt durch das Pannbruch über gezeichneten Eichen nach biß uff die andere Seith des besagten Pannsbruchß, allwo hart ahm bruch ein Stein stehet mit N. 5. Von diesem Stein der Radtheck hinauß biß ahn den alten Weg genant der Weg beym Derfferborn auff ein Marck mit N. 6 forthin undt letztlichen die Schachen auß bis in die alte Neunhaußer Straß auff einen Stein mit N. 7 stehet auf dem Anstoß des Saarhöltzbacher undt Brittener Banns. Und sollen diese Zeichen undt gesetzten Steine von nuhn undt zu allerzeit eine Rechtmäßige Bannscheidung der Gemeindten Britten undt Greymerodt dienen und keine Gemeindt die andere fortershin darüber beeinträchtigen undt die vor dieser Verabredung geschehenen Pfändungen sollen allerseits restituirt werden. So verglichen undt abgestimmt den 16ten Augusti 1701 „

B) Grenzstreit zwischen Saarhölzbach und Britten 1808

100 Jahre später 1808 wurde zur Zeit der napoleonischen Herrschaft, viele Grenzstreitigkeiten zwischen den Dörfern des Hochwaldes ausgefochten. Dies geschah vor Ablauf der endgültigen Grenzfestlegung der Gemeinde Britten, im Jahr 1831. Oft ging der Hader zu Gunsten der Partei aus, die es verstand, die zugkräftigsten Argumente ins Feld zu führen. Nicht immer siegte das Recht. Nicht immer wurden diese Auseinandersetzungen vor das staatliche Forum gebracht, sondern man ließ die Dorfoberhäupter entscheiden. Wenn in den vergangenen Jahrzehnten oft leichte Spannungen festgestellt werden, so sind die Anfänge dieses Zustandes vielleicht in jenen Gemeindeauseinandersetzungen zu suchen. In dem ausgebrochenen Grenzstreit zwischen Britten und Saarhölzbach riefen die Saarhölzbacher die Entscheidung der Regierung an. Die vorgebrachte Begründung der Saarhölzbacher muss überzeugend gewesen sein, denn die Regierung verfügte eine Vermessung. Dies wurde in der Urkunde vom 05.April 1808 festgehalten. Da der Inhalt dieser Urkunde über Britten hinaus Bedeutung hat, ist es richtig und gut einige wichtige Stellen aus dem Original so wiedergegeben werden. Die Urkunde vom 5. April beginnt wie folgt: Heute, dato den fünften April Eintausend Achthundert und Acht verfüge ich unterschriebener Anton Coster zur Aufnahme des im Saar- Departements gelegenen Bannes Saarhölzbach, von der Kaiserlichen Königlichen Regierung bestimmter, und unter der Direktion des Herrn Johann Faßbender für die Vermessung des Saar-Departements bestimmten, und von der Regierung ernannten Ober-Ingenieur mich mit den beyden Judicataires Nikolaus Neuendorff und Peter Jager, und den Munizipalräten Mathias Jager und Wilhelm Dörr, in Abwesenheit des Michael Hofmann Meyer der Meyerei Beßeringen um den sogenannten Schopp und der Landesgrenze zwischen Saarhölzbach und Britten zu berücksichtigen von deren Britten aufgemeßen angaben, wogegen die Saarhölzbacher Bewohner protestierten und besagte Gränze nach laut in ihren Händen Habenen Titeln als unächt und unrichtig aufgemeßen anerkannten. Es wurde somit neu vermessen. Die Saarhölzbacher beriefen sich auf Urkunden die auf das Landmaß von 1721 zurückgehen. Hier ist das alte Grundbuch des Bannes Saarhölzbach gemeint, noch aus der Zeit des gemeinsamen Fortshubergenossenschaft. Vorweg sei gesagt, dass die Saarhölzbach recht bekommen sollte. Bezeichnenderweise heißt es am Ende der Urkunde: Jedoch behalten beyde Parteien sich vor, daß der Weg vom Schopp auf die Günzgrube gemeinschaftlich zur Weidetrift soll gebraucht werden, und was unterhalb des Weges ist, soll und kann von beiden Theilen beweidet werden, gemeinschaftlich, jedoch nicht eher, biß die Rodtbüche drey Jahre nach ihrem Hau gestanden Die Sicherstellung der Nahrungsmittel in Feld und Flur bestimmte das tägliche Leben, Jahraus, Jahrein. Die drückende Last des Klerus auf ihren Anteil, führte über Jahrhunderte zu nicht endendeten Tyrannei ohne Gegenleistung durch die Kirche. Diese hielt den Daumen drauf, wo sie nur konnte und schüchterte die Bürgen mit immer neuen Methoden derart ein, dass diese jeder Aufforderung ohne zu murren, nachkamen. Die wenig fruchtbaren Flächen zwangen die Bürger mit ihrem Vieh, Kühe, Schweine, Ziegen und Schafe in die Wälder auf Nahrungssuche, die nicht umsonst war, auch hierfür mussten Abgaben bezahlt werden. Meistens wurde diese Arbeit von Kindern, die frühmorgens den schwerlich, kilometerweiten Weg auf sich nahmen um an ein paar Grashalme zu gelangen. Sowie die Saarhölzbacher, als auch die Britter und andere Dörfer nutzen den Wald, damals noch ohne die heutigen Landesgrenzen, er herrschte hier Kurtrier, als Futterquelle, nicht nur als direkte Futter, sondern in die Lohhecken wurde auch Getreide gesät. Beide Dörfer hatten einen erheblichen Rindviehbestand und die Wiesenflächen entsprachen nicht zur Deckung der Weidemöglichkeit der Zahl des Hornviehs. Daher war man gehalten, Weidenmöglichkeiten zu schaffen, um den verhältnismäßig geringen Futtervorrat für den Winter zu erhalten. Ebenso war man für die Waldentwicklung besorgt. Damit die Kühe die jungen Stockausschläge nicht fressen sollten, durfte man einen Eichenkahlschlag erst nach 3 Jahren zur Weide nutzen. Und im Sinne der gemeinsamen Weide heißt es dann weiter: Zweitens behalten beyde Theile sich die Weidgerechtigkeiten auf beiderseitigen Bännen gelegenen Grundstücker vor, so wie sie selbe vorhin nach laut ihren alten Titeln gemeinschaftlich gemeßen Haben; nemlich der Peter Kopf, die Günzgrube, das Erlenbruch sollen von jetzt an wie oben gemeinschaftlich beweidet werden, jedoch von beyden Theilen mit Vorbehalt mit gleichem Vieh. Letztere Tatsache mutet eher zum Kopfschütteln und mutet ganz komisch an. Also auf die gemeinsamen Wedetriften durften von beiden Parteien die gleiche Anzahl Vieh zum Weiden gebracht werden. Michael Hofmann, Meier der Meierei Besseringen wurde geladen, erschien aber nicht zu dem Termin, wohlwissend, dass er auch zu befürchten hatte, das die Saarhölzbacher und Britten, auch ihm den Streit wegen Grenzstreitigkeiten, verkünden wollten. Der Schluss der Urkunde ist sehr markant: Gegenwärtiger Akt und Verbal Prozeß wurde von uns gegenwärtigen Partheyen gut geheißen und von Heute dato an als unverbrüchlich und unwiderruflich anerkannt, und geschlossen, zur Urkund deßen haben wir hier gegenwärtige und allesamt nach vorheriger Eidesleistung theils unterschrieben, theils unterhandzeichnet. Die Urkunde wurde 3 Fach ausgefertigt, eine für Britten, eine für Saarhölzbach und eine erhielt das Büreau des Cadasters des Saar departements. Nun folgen die Unterschriften. Diese sind für beide Dörfer von Bedeutung. Als Judicataires der Saarhölzbache Gemeinde unterzeichneten:

Petr Jager, Nikolaus Neuendorff, Wilhelm Dier, Matthias Jager

Danach unterschrieben etliche Bürger der Gemeinde teils durch ihre Unterschrift, teils durch ihre Handzeichen. Diese Namen lauten:

Wagner, Prinz,Reimsbacher, Kirst, Thieser, Leites

Die indicataire und Bürger von Britten unterschrieben wie folgt:

Johann Kammer, Nikolaus Ackermann, Michel Schuler, Johannes Heck, Petter Ewerhard,

Begriffserklärung: Judictaires ist wohl gleichzusetzen mit Rechtssprecher. Sie durften ihre Meinung bei der Rechtsprechung geltend machen. Munizipalräthen sind die Gemeinde Vertreter gemeint.

C) Grenzsteine Saargebiert 1920-1935

Nach dem 1. Weltkrieg (1914 - 1918) wurde im Schloss Versailles bei Paris ein Friedensvertrag geschlossen. 1920 kam das Saargebiet unter die Verwaltung des Völkerbundes. Frankreich erhielt das Recht die saarländischen Kohlegruben auszubeuten. 1935 sollte eine Abstimmung über den weiteren politischen Verbleib des Saargebiets stattfinden. Quelle: Text Infotafel "Deutsches Reich (Preußen)."

Der neue Status des Saargebiets trat 1920 in Kraft. Grenzsteine wurden aufgestellt und auf beiden Seiten der Grenze Zollhäuser gebaut. Am 25.02.1920 übernahm eine Regierungskommision unter dem Franzosen Victor Rault ihr Amt im Auftrag des Völkerbundes in Genf, als Ergebnis des "Versailler Vertrages" von 1918. Bis zum 10.01.1925 war im Rahmen einer Übergangsfrist der freie Warenverkehr zwischen Saargebiet und Deutschem Reich geregelt. Ab diesem Tag beginnt die Schmuggelzeit. An allen Grenzübergängen waren mit dem Bau von Zollhäusern Tatsachen geschaffen worden, die nun auch politisch umgesetzt werden sollten. Am 13.01.1935 stimmte die Mehrheit der Einwohner des Saargebietes für die Angliederung an das Deutsche Reich. Am 18.02.1935 entfielen die Zollschranken wieder. Quelle: Text Infotafel "Grenzverlauf".

Aus dem Deutschen Reich ins Saargebiet schmuggelte man Web und Strickwaren, Seidenstrümpfe, Rasierklingen,Scheren, Fahrräder,Rinder,Schweine und Lebensmittel. Aus dem Saargebiet "exportierte” man im Gegenzug Tabak und Zigaretten (Rot-Füchsel), Kautabak (St.Wendeler Rolles), Pfeifentabak, Kaffee und Süßigkeiten. Leicht war es mit der neu geschaffenen Infrastruktur der Zollstationen den regulären Grenzverkehr zu kontrollieren. Unübersichtlich war dagegen die Kontrolle der "Grünen Grenze". Hinzu kam ein starkes Preisgefälle für bestimmte Waren auf beiden Seiten der Grenze und die als ungerecht empfundene Einschränkung und Kontrolle durch französische Zollbeamte.

Es sind aus dieser Zeit mehr als 200 Grenzsteine zwischen Taben, ab dem Judenkopf – Saarhölzbach- Besseringen und Hausbach gesetzt worden. Mehr als hundert Grenzsteine sind bekannt und mit GPS dokumentiert,weitere werden folgen.


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